Kein Faustrecht für Kavaliere

Versicherungen & Finanzen

24.1.2005 (€) - Wer den Schutz einer weiblichen Begleitung zu weit treibt und einem anderen Gewalt antut, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Doch wie sieht die Haftung für Gesundheitsschäden aus?

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