Standardprodukt in der Altersvorsorge: So schmälern die maximal erlaubten Effektivkosten die Rendite

18.2.2026 – Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein kritisiert, dass der geplante Kostendeckel für ein Standardprodukt in der staatlich geförderten Altersvorsorge nicht ausreiche. Besonders junge Menschen müssten mit einer hohen Kostenlast rechnen, da die Effektivkosten den Zinseszinseffekt über die lange Ansparphase stark mindern.

Die Bundesregierung plant eine Neuordnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (VersicherungsJournal 17.12.2025). Der Entwurf für ein Altersvorsorgereformgesetz (PDF, 2,30 MB) sieht die Einführung eines Standardprodukts vor, dessen Kosten auf einen maximalen Betrag gedeckelt sind.

Demnach darf die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit (Effektivkosten) höchstens 1,5 Prozent betragen, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Vertrag mit Effektivkosten wird Vertrag ohne Kosten gegenübergestellt

Axel Kleinlein (Bild: Mathconcepts Kleinlein)
Axel Kleinlein (Bild: Mathconcepts Kleinlein)

Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e.V. (BdV), legt mit seinem Aktuarbüro Mathconcepts Kleinlein nun Musterberechnungen vor, die zeigen sollen, dass der geplante Kostendeckel weiterhin nicht ausreicht. „Dieser Kostendeckel ist zu hoch und ein Freifahrtschein, besonders junge Kunden zu schröpfen“, erklärt der Versicherungsmathematiker.

Für seine Modellrechnung betrachtet Kleinlein ein typisiertes, kapitalmarktbasiertes Altersvorsorge-Standardprodukt in der Ansparphase. Er unterstellt eine jährliche Wertentwicklung der Kapitalanlage von 5,0 Prozent vor Kosten sowie Effektivkosten von 1,5 Prozent pro Jahr. Die monatliche Sparleistung beträgt 100 Euro, angespart wird bis zum Alter von 67 Jahren.

Auf dieser Grundlage vergleicht der Aktuar ein kostenfreies Szenario mit einem Vertrag unter dem vorgesehenen Kostendeckel und berechnet die daraus resultierende Renditeminderung durch den Zinseszinseffekt bei unterschiedlichen Laufzeiten.

Wenn wir besonders junge Menschen dazu animieren wollen, fürs Alter vorzusorgen, dann müssen die Kosten runter.

Axel Kleinlein

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Größte Wertminderung für junge Sparer

Die Berechnungen verdeutlichen den starken Einfluss der Laufzeit: Je früher der Sparbeginn, desto stärker mindern die Effektivkosten das Endkapital. Beginnt die Vorsorge bereits mit 20 Jahren, fehlen bis zum Rentenbeginn rund 78.000 Euro gegenüber einem kostenfreien Vertrag. Rechnerisch entspricht das einem monatlichen Kostenabzug von etwa 36 Euro je 100 Euro Sparbeitrag.

Mit zunehmendem Einstiegsalter fällt der Effekt deutlich geringer aus. Bei einem Start mit 30 Jahren reduziert sich das Kapital um gut 35.000 Euro, bei 40 Jahren um knapp 14.000 Euro.

Beginnt der Vertrag erst mit 50 Jahren, sinkt der Unterschied auf rund 4.000 Euro. Das entspricht einem monatlichen Kostenanteil von knapp 13 Euro je 100 Euro Sparbeitrag.

Wertminderung eines Altersvorsorgeproduktes durch Effektivkosten von 1,5 Prozent

Alter, in dem das Sparen anfängt

Angespartes Kapital zu Rentenbeginn

wegen Kosten entgangenes Kapital

Kosten auf Betrag von 100 Euro

20 Jahre

141.031,61

78.457,43

35,75

30 Jahre

89.811,83

35.420,24

28,28

40 Jahre

53.501,16

13.865,30

20,58

50 Jahre

27.759,84

4.082,15

12,82

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“, kritisiert Kleinlein den geplanten Kostendeckel. „Wenn wir besonders junge Menschen dazu animieren wollen, fürs Alter vorzusorgen, dann müssen die Kosten runter. Altersvorsorge sollte sich besonders für junge Menschen lohnen und nicht ihre Jugend bestrafen“, so der Aktuar.

Auch Bundesrat will niedrigere Kosten durchsetzen

Bereits der Bundesrat hatte Anfang des Monats kritisiert, dass der Deckel für das Standardprodukt zu hoch angesetzt sei. Die Länderkammer hat die Bundesregierung aufgefordert, die zulässigen Kosten noch einmal zu prüfen (VersicherungsJournal 13.2.2026).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat wiederholt vorgeschlagen, ein Standardprodukt bei der Deutschen Rentenversicherung anzusiedeln. Auch dort fallen jedoch Kosten an:

Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben lag 2022 – abhängig vom Träger – zwischen 0,9 und 1,3 Prozent. Zum Vergleich: Die deutschen Lebensversicherer wiesen im Fünfjahresschnitt eine Verwaltungskostenquote von 2,13 Prozent auf (25.7.2023).

Effektivkosten eines privaten Altersvorsorge-Produkts beinhalten neben Verwaltungskosten auch Abschluss- und Vertriebskosten, Fondskosten und andere Produktkosten. Es ist zu erwarten, dass der Betrieb eines solchen Standardprodukts für die Deutsche Rentenversicherung weitere zusätzliche Kosten verursacht.

GDV will Aussetzen der gesetzlichen Beratungspflicht

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) setzt sich dafür ein, dass das Standardprodukt künftig auch ohne die gesetzliche Beratungspflicht nach § 6 VVG vertrieben werden darf. Er befürchtet Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern und Fondsanbietern, die keiner solchen Pflicht unterliegen – unter anderem wegen der entstehenden Vertriebskosten (5.2.2026).

Einen Kostendeckel lehnt der GDV ebenso ab wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Die Vermittlerverbände betonen, dass auch ein Standardprodukt eine qualifizierte Beratung erfordere, da die Verträge komplex seien und oft über viele Jahrzehnte liefen (15.12.2025).

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