Trotz Einsatz im Außendienst: Hautkrebs keine Berufskrankheit
Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0
17.4.2024 (€) - Ein Polizeibeamter, der während seiner Dienstzeit überwiegend an der frischen Luft tätig gewesen war, erkrankte an Hautkrebs. Daraufhin erhob er Ansprüche gegenüber seinem gesetzlichen Unfallversicherer. Der hielt dies jedoch für unbegründet.
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