Anspruch auf Buchauszug für Handelsvertreter

Vertrieb & Marketing

9.1.2001 (€) - Wer als selbständiger Handelsvertreter für einen Versicherer oder eine Vertriebsgesellschaft arbeitet, hat Anspruch auf einen jährlichen Buchauszug - auch, um seinen Ausgleichsanspruch zu berechnen - und kann so alle provisionspflichtigen Geschäfte überprüfen. Dazu gehört auch eine Übersicht, welche Beträge bezüglich einzelner Versicherungsverträge in das Stornoreservekonto eingestellt worden sind.

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