Bafin kritisiert den Vertrieb von Nettotarifen scharf

5.8.2025 – Nettopolicen zur Altersvorsorge sind nicht automatisch lukrativer als Bruttopolicen. Das zeigt eine Untersuchung der Aufsicht. Sie sieht Mängel beim Vertrieb von Nettotarifen wie auch die Assekuranzen mit in der Verantwortung.

Eine Nettopolice zur Altersvorsorge hat ein Lebensversicherer bereits vom Markt genommen. Weitere Angebote könnten ein ähnliches Schicksal erleiden. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jetzt mitgeteilt. Sie will den Druck auf die Anbieter erhöhen, wenn es bei den Produkten nach Meinung der Aufsicht keinen ausreichenden Kundennutzen gibt.

So hat die Bafin den Vertrieb von Nettotarifen bei insgesamt 22 in Deutschland tätigen Vermittler untersucht. Zwei der Anbieter haben sich auf Nettopolicen spezialisiert, die restlichen Unternehmen würden überwiegend Bruttotarife verkaufen und sich somit ausdrücklich zum provisionsbasierten Vertrieb bekennen.

Befragt wurden von der Bafin zudem sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler.

Klare Mängel beim Vertrieb von Netto-Policen

Die Bafin stellt fest, dass die Untersuchung „klare Mängel“ beim Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten offenbart. „Insbesondere die Beratung und die Bewertung des Kundennutzens lassen oft zu wünschen übrig.“

Als Nettoprodukt definiert die Bafin eine Vorsorgepolice, die ohne Zuwendungen an die Versicherungsvermittler kalkuliert ist. Daher wird gleichzeitig mit dem Kunden eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Nettoprodukte“ gebe es aber nicht.

Bafin: Vereinbartes Honorar muss im Rahmen bleiben

Damit sich Nettopolicen noch „lohnen“, muss das vereinbarte Honorar aber im Rahmen bleiben. Hier sieht die Bafin die Versicherer in der Pflicht und verweist auf ihr „Merkblatt 01/2023 zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ (VersicherungsJournal 9.5.2023).

Dieses gelte immer dann, wenn Produkte nicht von Versicherungsmaklern vertrieben werden. Hier verweist die Bafin auf den § 6 VVG.

Aufsicht fordert Transparenz bei der Beratung

Danach müsste jeder Versicherer sicherstellen, dass die Unterschiede zwischen den Brutto- und Nettopolicen in der Beratung ausreichend berücksichtigt werden. Zudem müsse die Assekuranz in der Lage sein, den Kundennutzen von Nettoprodukten zu beurteilen.

Das scheint aber nicht der Fall zu sein, denn die meisten der beteiligten Versicherer gaben in der Umfrage an, den Vermittlern ihrer Nettoprodukte keine Empfehlungen oder Vorgaben zur maximalen Vergütungshöhe zu geben. Ein solches Verhalten ist laut Bafin „problematisch“.

Mögliche Fehlanreize durch Kick-backs

Stark in der Kritik der Aufsicht steht zudem, dass nur vier der 22 Versicherer wissen, dass die Vermittler keine Rückvergütungen, sogenannte Kick-backs, von Fondsgesellschaften erhalten, wenn sie fondsgebundene Versicherungen anbieten. Die Bafin erläutert dazu: „Versicherungsunternehmen müssen prüfen, ob solche Kick-back-Zahlungen unzulässige Fehlanreize bei der Vermittlung der Versicherungsprodukte setzen.“

Auch hier verweist die Behörde auf ihr Merkblatt zum Wohlverhalten von Lebensversicherern. Solche Fehlanreize könnten dazu führen, dass Vermittler ihren Kunden nicht die geeignete Lösung anbieten, sondern das Produkt mit der höchsten Rückvergütung.

Studie zeigt: Provisionsmodell kann günstiger sein

Jochen Ruß (Archivbild: Brüss)
Jochen Ruß (Archivbild: Brüss)

Die Kritik der Bafin an Nettopolicen dürfte die Diskussion über Brutto- oder Nettopolicen neu beleben. So können bei der Honorarberatung den Kunden durchaus Kosten entstehen, die höher als Provisionen sind.

Das hat Professor Dr. Jochen Ruß von der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH (Ifa-Institut) bereits in der Studie „Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie“ aus dem April 2023 bewiesen. Dabei wurden die Kosten zwischen einem Brutto- und Nettotarif des größten deutschen Lebensversicherers „marküblichen“ Honorarmodellen gegenübergestellt.

Ein Ergebnis: Bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren für das Altersvorsorgeprodukt ist bis zu einem Monatsbeitrag von 129 Euro das Provisionsmodell günstiger. Daher das Fazit der Ifa-Studie: „Erstrebenswert ist eine Koexistenz von Provisions- und Honorarmodellen.“ Dass beide Modelle fair gegenüber dem Kunden sind, darauf dürfte die Bafin weiterhin ihr volles Augenmerk richten.

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