BGH entscheidet über illegale Versicherungs-Vermittlung

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2.12.2013 (€) - Tchibo hatte über seine Internetseiten Versicherungen der Asstel angeboten und sich dabei als Tippgeber gesehen. Die Klage dagegen ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), der am Freitag in letzter Instanz ein Urteil gefällt hat.

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