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BVK fordert Reformen

15.5.2023 – Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute fordert eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge, lehnt dabei aber komplette Neueinführungen ab. Zum Thema Provisionsverbot gab man sich auf der Jahreshauptversammlung betont entspannt.

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„Immer wieder etwas Neues ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), am Freitag bei der Fachtagung im Rahmen der Verbandshauptversammlung. „Wir haben einen funktionierenden Altersvorsorgemarkt, den die Vermittlerschaft gewährleistet.“

Riester mit viel Potenzial

Michael H. Heinz (Archivbild: Brüss)
Michael H. Heinz (Archivbild: Brüss)

Bei der Riester-Rente solle die 100-prozentige Beitragsgarantie gelockert und das Zulagenverfahren vereinfacht werden. Zudem solle sie für weitere Berufsgruppen wie zum Beispiel Selbstständige geöffnet werden und steuerlich eine höhere Höchstfördergrenze erhalten. Denn eine weiterentwickelte Riester-Rente „hätte noch viel Potenzial“.

Die Einführung eines völlig neuen und unerprobten Systems wie eine „Bürgerrente“ oder ein Standardprodukt mit „Opt out-Option“ lehnt der BVK ab, weil hierunter auch Modelle ohne personellen Vertrieb diskutiert werden. Der Verband befürwortet zudem eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Diese sollten selbst über die Art und Höhe der Vorsorge entscheiden können.

Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ des Bundesfinanzministerium (BMF) will bis zum Sommer Reformvorschläge vorlegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte hier die „Bürgerrente“ eingebracht. Heinz kritisierte, dass der BVK an der Fokusgruppe nicht teilnehmen dürfe.

Tenhagen: Teure Leben-Policen nicht mehr verkaufen

In der Podiumsdiskussion herrschte Einigkeit, dass die von der FDP vorgeschlagene Aktienrente, die den Anstieg der Beitragssätze für die gesetzliche Rente begrenzen soll, mit erheblich mehr als zehn Milliarden Euro Startkapital ausgestattet werden müsse.

Peter Schwark (Archivbild: Schmidt-Kasparek)
Peter Schwark (Archivbild: Schmidt-Kasparek)

Für Dr. Peter Schwark, noch stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer (VersicherungsJournal 20.4.2023), handelt es sich um eine „Münchhausen-Lösung“, weil die die erwarteten Renditen zu hoch angesetzt sind und Finanzierungskosten für das nur geliehene Startkapital nicht berücksichtigt werden.

Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Finanztip Verbraucherinformation GmbH, stellte in seinen Beiträgen auf Kosten und Storno ab. So sollten die Vermittler mit zu hohen Kosten (mehr als vier Prozent) belastete Produkte nicht verkaufen. Zugleich sollten sie dafür sorgen, dass ihre Beratungsleistungen auch während der Laufzeiten honoriert würden.

Dies könne Storni senken. „Das Provisionsverbot kommt wieder, wenn sie da keine Lösung entwickeln“, so Tenhagen. Zuvor hatte er ausgeführt, dass nach Laufzeiten von 18 Jahren die Hälfte der Verträge vorzeitig gekündigt ist.

Provisionsverbot ist erst einmal vom Tisch

Für Heinz ist es ein „ Etappensieg“, dass die EU-Kommission ihren Plan zurückgezogen hat, Provisionen in der Vermittlung von Finanzprodukten zu verbieten (28.4.2023).

Im Hinblick auf öffentliche Äußerungen anderer Vermittlerverbände (10.5.2023) und den Wettbewerb untereinander sagte der BVK-Präsident: „Die Versicherungsvermittler können da ganz beruhigt sein, der BVK ist dort [Red.: in Brüssel] nicht nur mit einem Büro seit einem Jahr vertreten, sondern auch mit einer tollen Mannschaft mit viel Fachkompetenz.“

Abwarten bis zum 24. Mai

Vor der Presse erläuterte BVK-Geschäftsführerin Anja C. Kahlscheuer, dass es sich bei dem Papier zur Retail Investment Strategy um eine vorläufige Version für einen Entwurf handle.

Die im englischen Text genannte „unabhängige Beratung“ sei nicht genau definiert. „Wir sind auch schon in Kontakt mit unseren Kontaktleuten in Brüssel und über unseren Dachverband, wie das auszulegen ist.“ Man warte nun erst einmal den Entwurf ab.

Am 24. Mai will die Behörde die geänderten Pläne vorstellen. Fest steht allerdings bereits, dass der Verzicht auf ein vollständiges Provisionsverbot drei Jahre nach Inkrafttreten einer neuen Regelung überprüft werden soll.

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