Handelsvertreter können Buchauszug beanspruchen

Vertrieb & Marketing

19.3.2001 (€) - Die Auftraggeber von Handelsvertretern müssen ihren Geschäftspartnern auf Anforderung sehr weitgehende Auskünfte erteilen. Das entschied das Landgericht Stuttgart gegen die Hamburg-Mannheimer Versicherungen. Ist die Information unvollständig, drohen Provisionsstreitigkeiten aus formalen Gründen zu Lasten der Versicherer auszugehen.

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