Online- und Newsletter-Werbung im Schatten der DSGVO

8.5.2018 – Die DSGVO bringt etliche Neuerungen mit sich, die auch Online-Werbung betreffen können. Momentan sind Experten noch uneins, wie die Regelungen beispielsweise für das Tracking und Targeting in der Praxis anzuwenden sind.

Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder vertritt die Auffassung, dass für jegliche Tracking-Maßnahme eine Einwilligung vorliegen muss. Dem widersprechen Juristen und schätzen das berechtigte Interesse von Webseitenbetreibern höher ein als den Datenschutz-Anspruch der Nutzer. Es bleibt abzuwarten, welchen Empfehlungen in der Praxis gefolgt wird.

Sicher ist, dass auch schon vor Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Einwilligung der Empfänger für den Versand von Newslettern und E-Mail-Werbung vorliegen muss. Durch die hohen Geldbußen (bis 4 Prozent vom Jahresumsatz), die laut DSGVO bei Verstößen künftig möglich sind, wird dieser Anforderung deutlich mehr Nachdruck verliehen. Bereits vorliegende Einwilligungen müssen allerdings nicht erneuert werden. Das gilt jedoch nur dann, wenn diese auf Basis der bisherigen Rechtslage eingeholt wurden.

Einwilligung für Newsletter-Empfang zweckgebunden

Wichtiger Aspekt einer gültigen Einwilligung ist, dass diese zu einem bestimmten Zweck erteilt werden musste und muss. Beim Versenden von Newslettern bedeutet dies, eine einmal gegebene Zustimmung darf nicht beliebig genutzt werden. Geschieht dies doch, wäre das ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Ob der Versand von Werbung Auswirkungen für die Werbenden selbst hat, wenn sie über Dritte an Empfänger gelangt, die nicht ausdrücklich der Werbung zugestimmt haben, kann dahingestellt bleiben. Versender, die kurz vor Inkrafttreten der DSGVO eine Einwilligung ihrer Adressaten zum Newsletter-Empfang einholen, scheinen sich bislang jedenfalls „auf dünnem Eis“ bewegt zu haben.

WERBUNG

VersicherungsJournal bietet Alternative zum Standalone-Newsletter

Beim VersicherungsJournal können sich Werbende sicher sein, dass die Zustimmung der Abonnenten vorliegt. Zudem erhalten die Empfänger des Newsletters „Heute im VersicherungsJournal.de“ immer nur den redaktionellen Newsletter, den sie bestellt haben. Die E-Mail-Adressen werden für keinen anderen Zweck genutzt. Insbesondere die sogenannten Standalone-Newsletter, die in der Regel nur Werbebotschaften und keinen redaktionellen Beitrag enthalten, kennt man vom VersicherungsJournal nicht. Manche Anbieter wünschen sich allerdings exklusive Werbemöglichkeiten.

Um deren Interessen und die Leserinteressen zu vereinen, bietet das VersicherungsJournal den „Exklusiv-Newsletter“ an. Hier kann ein Werbetreibender allein alle Werbemöglichkeiten einer Newsletter-Ausgabe nutzen. Er teilt sich die Aufmerksamkeit der Leser zwar mit redaktionellen Inhalten, nicht jedoch mit etwaiger Konkurrenz.

Exklusiv-Newsletter an 50.000 Personen in drei Varianten

Die Belegung des Exklusiv-Newsletters kostet je Erscheinungstag 1.230 Euro (netto, kein Agenturnachlass möglich). Ab drei Erscheinungstagen kommt Mengenrabatt zur Anwendung. Der Newsletter hat momentan 50.504 Abonnenten.

Beim Umfang der Werbebotschaft gibt es Wahlmöglichkeiten: Es können alle fünf regulären Anzeigenplätze belegt werden, alternativ drei oder zwei Anzeigenplätze mit längeren Text-Optionen. Die genauen Konditionen sind beim Vertrieb des VersicherungsJournals erhältlich.

Ansprechpartnerinnen sind:

Simona Salzburg, Vertriebsleiterin
E-Mail s.salzburg@versicherungsjournal.de, Telefon +49 (0)30 72019729

und

Kathrin Kattenbaum, Vertriebsassistentin
E-Mail k.kattenbaum@versicherungsjournal.de, Telefon +49 (0)30 72019729

TIPP: Der Exklusiv-Newsletter ist nur an wenigen Tagen buchbar. Schnell sein, lohnt sich.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Diese Seite empfehlen