22.7.2025 – Der BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V. fordert, dass nur Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater den Begriff „Honorarberatung“ verwenden dürfen, weil nur sie „echte“ Honorarberatung erbringen würden. Der Begriff müsse klar rechtlich geschützt werden, um Verbraucherschutz, Marktintegrität und Regulierungsklarheit zu gewährleisten.
„Das reduziert Interessenkonflikte und schützt vor Irreführung“, erläutert Verbandsmitglied Lothar Eller, Geschäftsführer der Eller Consulting GmbH. So würden „Hybridmodelle“ heute Marketingvorteile nutzen, obwohl sie weiterhin Provisionen erzielen. Das erzeuge „Preis- und Ansehensdruck auf seriöse Anbieter“.
„Wer den Titel Honorarberater nutzen möchte, muss sich klar und eindeutig zur Honorarberatung bekennen und darf nicht parallel Provisionen vereinnahmen“, fordern die Versicherungsberater.
Anlass für den Vorstoß ist die Studie „Wert unabhängiger Versicherungsberatung“. Darin hatten die Autoren und Professoren der Fachhochschule Dortmund, Matthias Beenken und Lukas Linnenbrink, die Akzeptanz der Verbraucher für die Vermittlung von Nettopolicen und solchen mit einkalkulierter Provision untersucht (VersicherungsJournal 25.3.2025).