Reform der geförderten Altersvorsorge kommt mit strengerem Kostendeckel – und dem Staat als Wettbewerber

24.3.2026 – Die Koalitionsparteien haben auf den letzten Drücker noch Änderungen bei der geplanten Riester-Reform beschlossen. Das geförderte Altersvorsorgedepot soll nun auch Selbstständigen offenstehen – und die Förderbeiträge werden angehoben. Zudem soll ein staatlicher Träger zukünftig das Standardprodukt anbieten dürfen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich in Berlin auf Änderungen beim Gesetzesentwurf für eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge geeinigt. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien, darunter das DPA Landesbüro Berlin.

Bereits am Freitag soll der Bundestag das Gesetz beschließen, damit die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Dem VersicherungsJournal liegt der entsprechende Änderungsentwurf vor.

Auch Selbstständige sollen gefördert werden

Eine wichtige Neuerung ist, dass künftig auch Selbstständige zum Kreis der Förderberechtigten zählen. Sie sollen ebenfalls ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot nutzen können. Im bisherigen Gesetzentwurf war die Förderung auf gesetzlich Rentenversicherte beschränkt (VersicherungsJournal 17.12.2025).

„Bisher hatten vor allem abhängig Beschäftigte die Möglichkeit zu riestern. Wir sind überzeugt von der Attraktivität der reformierten privaten Altersvorsorge und möchten auch alle Selbstständigen an ihren Chancen teilhaben lassen“, heißt es hierzu im Änderungspapier.

Damit würdige man den Beitrag Selbstständiger für Wirtschaft und Gesellschaft und reagiere zugleich auf die Tatsache, „dass Selbstständige besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen sind“, heißt es weiter. Was das konkret für die Basisrente bedeutet und ob sie nach Inkrafttreten der Reform weiter im Neugeschäft angeboten werden darf, geht aus dem Papier nicht hervor.

Strengerer Kostendeckel für Standardprodukt

Darüber hinaus wurden die Bedingungen für ein einzuführendes Standardprodukt verschärft. Es soll Sparern mit wenig Finanzwissen eine einfache und kostengünstige Vorsorge ermöglichen – bei begrenztem Risiko und gedeckelten Kosten.

Bisher war vorgesehen, dass die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit (Effektivkosten) höchstens 1,5 Prozent betragen darf. Doch um den Bürgern „Sicherheit und hohe Renditen“ zu ermöglichen, sollen die erlaubten Effektivkosten nach dem Änderungspapier auf maximal ein Prozent begrenzt werden.

Das liegt (…) deutlich unter den Kosten, die bei Riester-Renten in der Vergangenheit entstanden sind.

Papier der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD

„Das liegt oftmals deutlich unter den Kosten, die bei Riester-Renten in der Vergangenheit entstanden sind“, argumentieren die Regierungsparteien. Gleichzeitig erlaube die Beschränkung des Kostendeckels auf das Standarddepot den Banken und Versicherern weiterhin, auch in der Fläche in Deutschland Beratung vor Ort anzubieten.

Vor allem die SPD hatte zuletzt auf einen strengeren Kostendeckel gedrängt (17.3.2026). Finanzexperten wie der Ökonom Professor Dr. Hartmut Walz wiesen zudem darauf hin, dass die Rendite der geplanten Vorsorgeprodukte deutlich niedriger ausfallen könnte als in den Modellen anderer Industrieländer, etwa dem schwedischen Staatsfonds (12.3.2026).

Wir ermöglichen durch das Gesetz einem öffentlichen Träger, ein Standarddepot anzubieten.

Papier der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD

Öffentlicher Träger soll Standarddepot anbieten

Beim Standardprodukt müssen sich die privaten Vorsorgeanbieter zudem auf einen starken Wettbewerber einstellen. Auch ein staatliches Produkt ist laut dem Reformpapier geplant. „Wir ermöglichen durch das Gesetz einem öffentlichen Träger, ein Standarddepot anzubieten. Dieses muss den gleichen Kriterien entsprechen wie die privat angebotenen Standardprodukte“, heißt es.

Das stößt auf Kritik beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der Wettbewerbsnachteile zulasten der privaten Anbieter befürchtet.

„Die Aufgabe des Staates sollte darin bestehen, private Vorsorge zu ermöglichen, nicht private Vorsorgeprodukte durch einen Staatsfonds zu verdrängen. Wenn der Staat Regeln setzt und gleichzeitig mit einem eigenen Standardprodukt auf dem Markt präsent ist, entsteht ein unauflösbarer Zielkonflikt“, positioniert sich GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Auf welchem Wege das staatliche Produkt verbreitet werden soll, wer es anbietet und ob hierfür eine Beratung vorgesehen ist, geht aus der Änderungsvorlage nicht hervor.

Grundzulage wird angehoben und die volle Kinderzulage greift eher

Deutlich anheben will die Bundesregierung auch die Förderung der Vorsorgedepots. Im alten Gesetzentwurf war eine Grundzulage von 30 Cent für jeden angesparten Euro vorgesehen. Nun soll die Grundzulage auf 50 Cent pro Euro steigen. Diese Förderung gibt es bis zu einem eingezahlten Eigenbeitrag von 360 Euro im Jahr.

Darüber hinaus erhalten Sparer für jeden weiteren eingezahlten Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro noch 25 Cent vom Staat.

Auch Familien mit Kindern sollen umfangreicher gefördert werden. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr wird künftig bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt. Nach den bisherigen Plänen waren dazu 100 Euro pro Monat vorgesehen.

Auch die Volkswirtschaft soll profitieren

Mit der Reform verbindet die Bundesregierung ehrgeizige Ziele. Sie werde dazu führen, „dass alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, perspektivisch an der – über einen langen Zeitraum betrachtet – immer positiven Entwicklung des Kapitalmarkts teilhaben können“, schreiben die Regierungsparteien.

Eine private Altersvorsorge lohne sich bereits ab kleinen Sparbeiträgen. Sie werde „durch den Wegfall von teuren Garantieleistungen, die Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten im Standarddepot dazu führen, dass die Menschen im Alter eine spürbar höhere Rendite ihrer Beiträge erwartet“, heißt es – auch in Abgrenzung zur bisherigen Riester-Rente.

Zusätzlich erwarten die Parteien volkswirtschaftliche Impulse durch die neue geförderte Altersvorsorge. „Wenn viele Sparerinnen und Sparer ihre Mittel in Depots bündeln, entsteht zusätzliches Kapital, das für Investitionen in Innovationen und damit für Wachstum und sichere Arbeitsplätze genutzt werden kann“, argumentiert das Papier.

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