Darf anderes Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente angerechnet werden?
Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0
16.12.2024 (€) - Verstößt die Anrechnung eines Erwerbseinkommens aus einer anderweitigen Tätigkeit auf eine Betriebsrente gegen den – seit 2023 neugefassten – § 6 des Betriebsrentengesetzes? Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat dazu ein Urteil gefällt.
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