Der Wettbewerb ist eröffnet

15.10.2020 – Der Paragraph 34 f der Gewerbeordnung scheint in der Branche und bei den Aufsichtsbehörden für die Vermittlung von Aktienfonds und ETF von Versicherungsvertretern und Maklern mit Fondspolicen überflüssig zu sein.

Wer sich die Vergangenheit anschaut, dürfte nun die Stirn runzeln. Bei der Nullzinspolitik dürfte es für die Versicherungsbranche und seiner Vermittlerschar nun die letzte Ausfahrt sein. Ein Scheitern mit schlechten Produkten mit zu hohen Kosten und miserablen Wertentwicklungen der Fonds ist daher keine Option mehr.

Im Zeitalter der Digitalisierung, einer neuen Generation von netzaffinen Handyanwendern und neuen Fintechs mit funktionierenden Plattformen wäre ich mir nicht sicher, wer im 21. Jahrhundert die Nase vorne haben wird.

Den Banken, sowie es aussieht, laufen die Fintechs und diverse Plattformen den Rang ab. Schließlich spricht man schon von Kooperationen.

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte sich in der Vergangenheit wie folgt zu Fondspolicen geäußert: „Versicherungskäse des Jahres”. Sollte sich das wieder einmal mehr bewahrheiten, ist dann auch diese Ausfahrt gesperrt.

Jürgen Roth

RothPartner@gmx.de

zum Artikel: „Diese Fondspolicenanbieter empfehlen Makler am ehesten weiter”.

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