Die Frage dürfte sich so gar nicht stellen

5.7.2022 – Der Artikel zeigt aus meiner Sicht einmal mehr Tendenzen in unserer Gesellschaft, für eigenes Verschulden andere zur Kasse zu bitten, und dass unsere Rechtssprechung nicht immer etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun hat.

Wenn jemand ausschließlich für private Belange den direkten Arbeitsweg verlässt, also ausschließlich aus subjektiven Gründen, dann ist doch von dem Moment des Verlassens des direkten Arbeitsweges an bis zu dessen Wiederbetreten der Arbeitsweg unterbrochen, das heißt, inklusive Aus- und Einsteigen in die Bahn.

Die Frage, ob der Unfall auf dem Rückweg zur Haltestelle passiert ist, dürfte sich also gar nicht stellen. Mehr Eigenverantwortung und weniger Belastung der Gemeinschaft würde unsere Gesellschaft auch voranbringen.

Holger Zwetzschke

holger.zwetzschke@swisslife.de

zum Artikel: „Wegeunfall: Wann eine Unterbrechung der Heimfahrt als beendet gilt”.

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