Die Lebenserfahrung sagt etwas anderes

26.11.2021 – Also ist ein „überfluteter Keller” keine „Überschwemmung”. Aber die Lebenserfahrung ... Vielleicht lebt der Richter (in Brandenburg) auf einem „erhöhten Grundstück” (Warft).

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet”.

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