Die Lebenserfahrung sagt etwas anderes
26.11.2021 – Also ist ein „überfluteter Keller” keine „Überschwemmung”. Aber die Lebenserfahrung ... Vielleicht lebt der Richter (in Brandenburg) auf einem „erhöhten Grundstück” (Warft).
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet”.