Hat nichts mit korrekter Absicherung zu tun

2.6.2020 – Dieser Test verfälscht die Wirklichkeit und hat nichts mit korrekter Absicherung zu tun. Es geht nicht darum „fair” zu sein, sondern dem Kunden ein rechtssichere korrekte Absicherung zu geben. Leistungen kann man problemlos einklagen, wenn man die Rechtsgrundlage dazu hat.

Achim Finke

achim.finke@con4b.de

zum Artikel: „Diese Wohngebäudeversicherer behandeln ihre Kunden am fairsten”.

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