So etwas ist blanker Unsinn

31.10.2019 – Ach! Und wenn der Berater das nicht macht und sein Kunde dadurch (möglicherweise, weil eine Deckungserweiterung nicht eingeschlossen war) einen Schaden erleidet, sagt der dann vor Gericht: „Wenn ich gewusst hätte, dass ich hätte wechseln können ...”

So etwas ist blanker Unsinn! Wie weltfremd dürfen Richter sein?

Christoph Ledel

cml@gmx.com

zum Artikel: „Enge Grenzen für telefonische Kundenbetreuung”.

WERBUNG
Diese Seite empfehlen