Solche engen Auslegungen des Datenschutzes sind zu überprüfen
18.10.2019 – Während das Berliner Kammergericht fortgesetzt und folgenlos sämtliche Datenschutzbestimmungen ignoriert, wird uns Versicherungsmaklern und -maklerinnen die Ausübung unserer Tätigkeit immer weiter erschwert.
Der eine Makler wird abgemahnt, weil er seine Mandanten anruft – der andere, weil er es unterlässt, eine mögliche Unterversicherung zu erfragen.
Abgesehen davon, dass ich mir Kunden, die mich nach einem Anruf abmahnen, nicht vorstellen kann (was ist das für eine Geschäftsbeziehung?), wünsche ich mir mehr Lobbyarbeit der Maklerverbände, um solche engen Auslegungen des Datenschutzes mal prüfen zu lassen.
Silvia Jargon
zum Artikel: „Enge Grenzen für telefonische Kundenbetreuung”.