Auf Makler verlassen, die nicht „mal“ Krankenversicherung machen

12.12.2023 – Die Klage dokumentiert, dass die Auswahl der privaten Krankenversicherung nicht sorgfältig genug erfolgte. Grundsätzlich sind Zusagevorbehalte, meist in den Musterbestimmungen der Krankenkosten-Vollversicherung Teil eins, nicht akzeptabel. Immer da, wo's teuer werden kann, sind diese zu vermuten.

Viele Vermittler informieren falsch, denn sie behaupten, dass die Information an Versicherer, dass eine Behandlung dort stattfinden soll, ausreichend ist. Sie haben entweder keine Kenntnis oder verschweigen, dass eine Kann-Bestimmung damit eine dem Grunde nach nicht vorhandene Leistung darstellt.

In der Beratung sollte man sich auf Makler verlassen, die nicht „mal“ Krankenversicherung machen. Meist ist die Urlaubsreise besser recherchiert als der eigene Versicherungsschutz.

Frank Dietrich

office@frank-dietrich-fachmakler.de

zum Artikel: „Wann private Krankenversicherer für gemischte Krankenanstalten zahlen müssen”.

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