Der Versicherungsmakler hat die freie Auswahl. Und haftet.

30.1.2024 – Grundlage einer optimalen Schadenregulierung (zum Beispiel in der PHV) sind zunächst die Bedingungen. Ruhig schlafen kann ein Versicherungsnehmer, wenn er die sogenannte Marktgarantieklausel (Best-Leistungs-Garantie) miteingeschlossen hat.

Allerdings muss man (aber auch Frau) einen Blick in die Ausschlüsse werfen. Kann für einen Versicherungsmakler auch schon mal eine Haftung auslösen, wenn er diese Klausel nicht mitvermittelt.

Dieses Haftungsproblem trifft auf einen Einfirmenvertreter nicht zu, da er ja die Bedingungen, die ihm seine Gesellschaft vorschreibt, nicht ändern kann. Der Versicherungsmakler hat die freie Auswahl. Und haftet.

Gerhard Göddecke

germanrobinhodd@web.de

zum Artikel: „Diese Haftpflichtversicherer regulieren besonders fair”.

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