E-Scooter vorsichtshalber zur Schadenvermeidung gleich „richtig” umstoßen

24.11.2023 – Auch den Autofahrer trifft unter Umständen eine Mitschuld, wenn ein Elektroscooter gegebenenfalls auch vorsätzlich oder fahrlässig so umgestoßen wird, dass er in die Richtung gegen sein Auto fällt. Denn er hätte ihn ja in Erkennung dieser Gefahr zuvor in die andere Richtung umstoßen können, dann wäre die Möglichkeit des Schadens durch Umfallen gegen sein Auto gebannt gewesen.

Wer etwa als Fußgänger solche Risiken erkennt, kann dies natürlich durch Umstoßen in eine unschädliche Richtung auch nachholen, etwa wenn der E-Scooter erst abgestellt wird, nachdem der Autofahrer sein Fahrzeug geparkt hat. Bevor durch Unachtsamkeit oder Vorsatz ein anderer durch Umstoßen des Scooters in die Richtung des geparkten Fahrzeug an diesem Schäden anrichtet.

Womöglich aber sind die meisten bereits so rücksichtsvoll, E-Scooter vorsichtshalber zur Schadenvermeidung „richtig” umzustoßen, bevor ein anderer es böswillig oder fahrlässig „falsch” macht. Und dies ist dann der Grund, weshalb wie beobachtet die Scooter überall bereits auf den Gehwegen herumliegen, statt dort noch zu stehen. So wie ja auch Äste abgesägt werden, bevor sie durch den Wind abbrechen und auf ein darunter geparktes Fahrzeug fallen.

Ein schadlos herumliegender E-Scooter ist ja vielleicht immer noch weit besser und ungefährlicher als ein noch herumstehender, der ein weit größeres Risiko darstellt. Weshalb man dies positiv sehen sollte, nach dem Motto „always look on the bright side of life”. Und „Nimm's nicht so schwer, Brian!”

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Das gehört zu dieser Fahrzeugklasse schlicht dazu”.

Diese Seite empfehlen