Eine standardisierte Abfrage kann zu falschen Ergebnissen führen

17.4.2024 – Liebe Frau Pilzweger, lieber Herr Altomonte, das sind gute Überlegungen – allerdings mit dem für den Versicherer nicht unerheblichen Risiko, dass es natürlich für jeden Versicherungsnehmer generell, in solchen konkreten Belastungsprofilen aber vielleicht sogar besonders „verlockend“ sein kann, die eigenen Tätigkeiten belastender darzustellen, als sie tatsächlich waren. 

Sich zu sehr auf eine standardisierte Abfrage zu verlassen, kann deshalb zu falschen Ergebnissen führen, weshalb es bei dem Grundsatz bleibt, dass eine qualifizierte Leistungsprüfung Know-how, Erfahrung und „Fingerspitzengefühl“ erfordert.

In der Praxis erlebe ich es immer wieder, dass Versicherte sehr umfangreiche Arbeitszeiten behaupten, beispielsweise zwölf oder 14 Stunden am Tag oder Tätigkeiten sogar an sieben Tagen in der Woche. Solche Angaben können den Tatsachen entsprechen, sie können aber auch „geschönt“ sein, um für die medizinischen Feststellungen ein möglichst belastendes Berufsbild zu zeichnen.

Bestreitet der Versicherer dies vor Gericht, so muss der VN die Behauptungen mit den üblichen Beweismitteln der ZPO, also in der Regel Zeugen, beweisen. In der außergerichtlichen Leistungsprüfung des Versicherers bleiben diesem bei Zweifeln letztlich nur die Möglichkeiten, den Versicherungsnehmer um Plausibilisierung zu bitten und bei fehlender Glaubhaftigkeit letztlich die geltend gemachten Ansprüche abzulehnen. 

Kai-Jochen Neuhaus

neuhaus@fachanwalt-neuhaus.de

zum Artikel: „Berufsunfähigkeit: Schnellere Regulierung durch das Belastungsprofil”.

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