Es geht wohl um Restschuldversicherungen zu Ratenkrediten

21.11.2023 – Es geht hier doch vornehmlich wohl um Restschuldversicherungen zu Ratenkrediten. Diese werden als Einmalbeitrag aus dem Kredit mit finanziert. Wenn es also zu einem Storno kommt, liegt dies hauptsächlich daran, dass die Kunden ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen konnten und damit die Restschuldversicherung zwangsläufig entfällt.

Bis dahin waren sie etwa wegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Wenn diese Risiken nicht eingetreten sind und die Kreditnehmer oft sogar noch den Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen konnten, den sie wohl damals sicher dringend benötigt haben, ist dies doch gut so.

Warum soll man also daran etwas ändern, nur um auf dem Papier „niedrige Stornoquoten” zu haben? Was an den Gründen für daraus resultierenden Stornoquoten soll denn negativ sein?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Hohe Stornoquoten, aber die Bilanz scheint in Ordnung zu sein”.

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