Es gilt ja wohl die Unschuldsvermutung

9.1.2024 – „Jährlich werden die Versicherungs-Gesellschaften von ihren Kunden um fünf Milliarden Euro betrogen.” Wer hat dies ermittelt? Wie viele verurteilte Versicherungsbetrüger gibt es jährlich? Mit welcher belegten Schadensumme? Ansonsten gilt ja wohl die Unschuldsvermutung.

Nur weil der Versicherer nicht zahlen will, muss kein Betrug vorgelegen haben. Was ist eigentlich mit der Dunkelziffer der zu Unrecht abgelehnten Versicherungsschäden? Die vor Gericht zugunsten der Versicherungsnehmer entschiedenen Fälle sind wohl nur ein „Fliegenschiss”.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Die Betrügereien durch Mitarbeiter sind ein Fliegenschiss”.

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