Hier wird mutwillig ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen

15.4.2024 – Die Öffentlichkeit muss sich also finanziell an einem völlig nutzlosen Arbeitsprozess beteiligen. Man muss sich das einmal vorstellen. Wo ist der Sinn des Ganzen? Welchen Nutzen hat es, wenn ein Ex-Arbeitgeber eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt?

Keinen, außer der Ex-Mitarbeiter fängt dort wieder an, was ja mit Sicherheit auszuschließen ist. Ein anderer Arbeitgeber erfährt davon nichts schon aus Datenschutzgründen. Das Arbeitszeugnis wird dadurch auch nicht anders aussehen, und wenn dann macht eine Klage diesbezüglich SInn. Für die Arbeitslosenunterstützung ist das auch nicht relevant.

Man finde also den Vorteil, wenn der Kläger zu seinem Recht kommt, das ihm wirtschaftlich nichts, aber auch rein gar nichts bringt. Was in irgendeiner Personalakte aus der grauen Vergangenheit drin steht, ist so irrelevant, als wenn man in der Schulzeit mal nachsitzen musste.

Hier überhaupt auf die Idee zu kommen, Prozesskostenhilfe zu beantragen, ist schon dreist und ebenso wenig nachvollziehbar, dass ein solcher sinnloser Rechtsstreit auch noch staatlich gefördert wird. Hier wird doch mutwillig ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen, der keinem der Prozessbeteiligten etwas bringt. Was ist bloß mit unserer Justiz los?

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Prozesskostenhilfe für Klage gegen früheren Chef?”.

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