Keine Gefahr im Hinblick auf die zu realisierenden stillen Lasten

8.11.2023 – Die Inflation ist im Vergleich zur Rendite einer bestehenden Lebensversicherung nur dann ein Maßstab für die Entscheidung zur vorzeitigen Kündigung, wenn der Kunde das Geld gleich ausgeben will, um heute mehr dafür kaufen zu können als in einigen Jahren aus der Ablaufleistung.

Wenn er es aber weiter anlegen will, kommt es auf die Zinserträge an, die er dafür woanders erhält. Liegen diese höher als die künfige Rendite seiner Lebensversicherung, lohnt sich die Kündigung für ihn finanziell, wenn er auf den Versicherungsschutz verzichten kann.

Indes stellen auch massenweise Kündigungen von Lebensversicherungen für diese keine Gefahr im Hinblick auf die dann zu realisierenden stillen Lasten dar. Dies wäre nur der Fall, wenn der Versicherer dem Kunden anteilig mehr an Rückkaufswert auszahlen müsste, als die für ihn reservierten Anlagen aufgrund der stillen Lasten erzielen. Dies geht bei einzelnen Kunden noch gut, aber je mehr kündigen, desto mehr reduzieren die realisierten stillen Lasten das Kapital der übrigen überproportional, was deren Belange gefährdet.

Indes kann der Versicherer nach § 169 Absatz 6 VVG auch den garantierten Rückkaufswert „angemessen herabsetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet”.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Stornoquote von über fünf Prozent könnte der Branche gefährlich werden”.

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