Keine Rentenversicherung sondern eine Tontine

22.11.2023 – Wenn also hier weder vor noch während der Rentenzahlphase irgendein biometrisches Risiko übernommen wird und keine bestimmten Renten garantiert werden, handelt es sich auch um keine Versicherung, speziell auch keine Rentenversicherung. Vielmehr entspricht dies im Wesentlichen einer Tontine, die auch grundsätzlich aufsichtsfrei ist.

Anbieten kann dies also auch ein Nichtversicherer – eine aufsichtsrechtliche Zulassung als Lebensversicherer braucht man dazu nicht. Damit wird auch für die Vermittlung keine Zulassung als Versicherungsvermittler benötigt.

Je nach Ausgestaltung können aber Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetzes (ZAG) zum Zuge kommen, und von daher dann eine Berührung zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) gegeben sein. Daher kann sich die Auslagerung definierter Teile etwa bei der Kapitalanlagen-Verwaltung und Zahlungsabwicklung auf ein zugelassenes Finanzinstitut empfehlen. Oder diese Form der Renten„Absicherung” wird gleich von einem entsprechend zugelassenen Finanzinstitut angeboten, etwa einer Fondsgesellschaft.

Und natürlich ist dies auch Lebensversicherungs-Unternehmen erlaubt, gemäß § 1 Absatz 2 VAG als Tontine. Selbstverständlich braucht man dazu keine Blockchain – alles funktioniert analog auch auf konventionellem Weg. Und billiger für den Anbieter als das PostIdent-Verfahren ist die konventionelle Lebensbescheinigung, die es beim Einwohnermeldeamt oder auch der Bank umsonst gibt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Prototyp für Personenversicherungen auf Blockchain-Basis angelaufen”.

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