Konzepte der Makler haben einen echten Mehrwert

25.10.2023 – § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater: (1) Versicherungsvermittler ist, wer [...] als Versicherungsmakler für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungs-Unternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

(2) Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungs-Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein [...]

Dass ein Versicherungsberater qualifizierter für die Tätigkeit ist, ergibt sich daraus und aus den weiteren Bestimmungen zur Zulassung nicht. Es ist ein Märchen, dass ein Versicherungsberater die Materie besser beherrscht.

Aufgrund der laufenden Betreuungscourtage kann der Versicherungsmakler seine finanzielle Situation besser planen und ist nicht auf jeden neuen Kunden oder jeden neuen Abschluss angewiesen. Er kann auch von dem Abschluss von einer Versicherung abraten oder Empfehlungen geben, ohne dass der Kunde dafür zahlen muss.

Hier gilt nicht: Was nichts kostet, ist nichts wert. Der Versicherungsmakler setzt sich auch im Schadenfall für die Belange seiner Kunden ein, ohne dass der Kunde dafür bezahlen muss. Es ist einfach zu sagen, welchen Versicherungsschutz der Kunde benötigt, der passende Versicherungsschutz muss aber auch besorgt werden.

Ich kenne kein Versicherungskonzept eines Versicherungsberaters. Die Konzepte der Makler haben aber einen echten Mehrwert.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Mehr Wohlstand ohne falsche und zu teure Versicherungen”.

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