Makler gewinnt damit sogar eine neue Freiheit

25.10.2023 – Es sollte als großer Vorteil gesehen werden, dass jeder Makler durch die EU zusätzlich die Möglichkeit erhält, ausdrücklich bei gewünschten Zielgruppen mit einer unabhängigen Beratungsbasis zu werben. Indem er bei solchen Kunden keine Provision von Versicherern nimmt.

Das hindert ihn nicht, bei anderen Provision vom Versicherer zu nehmen. Damit gewinnt er sogar eine neue Freiheit, indem er sich je nach Bedarf als auf unabhängiger Basis vermittelnd unterscheiden darf, ohne grundsätzlich stets auf Provision verzichten zu müssen. Die Frage des Status „unabhängiger Makler” stellt sich damit gar nicht mehr bezogen auf die Person des Maklers.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „BVK: Unabhängigkeit des Maklers muss klar definiert werden”.

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