Prognostizierte Beitragssteigerung kann überhöht sein

31.10.2023 – Der WIP-Bericht weist selbst darauf hin, dass die Prognose der Beitragssteigerung für 2024 in der PKV eher überhöht sein kann. Denn in der Vergangenheit mussten die Schätzungen für das Folgejahr später oft nach unten korrrigiert werden.

Zunächst hohe Beitragsanpassungen muss nämlich kein in der PKV Voll-Versicherter akzeptieren. Vielmehr hat er – nur – dort die Möglichkeit, auch bereits zum Zeitpunkt der Anpassung oder später in einen billigeren Tarif zu wechseln. Etwa indem er den Selbstbehalt erhöht, auf manche Wahlleistung im Krankenhaus verzichtet, oder sonstwie den versicherten Leistungsumfang etwa auch im Zahnbereich reduziert, oder einen Hausarzttarif vereinbart.

Bei vielen Versicherten wird auf diese Weise aus einer Beitragserhöhung eine stärkere Beitragssenkung, welche in die hier mitgeteilten Pro-Kopf-Beiträge vermindernd eingeht. Es ist ein großer Vorteil der PKV gegenüber der GKV, dass die Versicherten hier durch die Gestaltung ihres Versicherungsschutzes auch nachträglich bei Beitragserhöhungen selbst ihre Beiträge wieder auf ein von ihnen akzeptiertes Niveau senken können.

Über das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG, unter voller beitragsmindernder Anrechnung ihrer hohen erworbenen Alterungsrückstellungen. Dies wirkt ersichtlich auch. Auch das Überschreiten des 60. Lebensjahres wirkt durch den Wegfall des gesetzlichen 10%-Zuschlags Beitragserhöhungen entgegen, später ab Alter 65 dann die aus diesem Zuschlag finanzierten beitragsverstetigenden Nachlässe.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Prämienbelastung steigt in der GKV stärker als in der PKV”.

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