Warum muss der BGH entscheiden?

25.10.2023 – Beide Gerichte erklären den Begriff Erdrutsch. Erstes Gericht: Von einem versicherten Erdrutsch könne allein schon deswegen nicht ausgegangen werden, weil sich der Boden unter dem Gebäude nicht durch ein plötzliches Ereignis, sondern aufgrund von Austrocknung ganz langsam gesenkt habe.

Zweites Gericht: Ein „Erdrutsch” liegt auch dann vor, wenn in dem Hanggelände, in dem das versicherte Haus steht, teilweise der Boden auf einer tieferliegenden Bodenschicht (hier: dritten Schichtlage aus organischen Tonen) nur „langsam” abgleitet.

Die tatsächliche Geschwindigkeit wurde in beiden Fällen nicht gemessen; es handelt sich um subjektive Angaben. Die Vorgaben sind also gleich.

Unabhängig davon, dass auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Einzelfallentscheidung ist, warum muss der BGH entscheiden? Es gibt doch einen Versicherungsombudsmann.

§ 9 (3) VomVO: Der Beschwerdegegner kann in jeder Lage des Verfahrens beantragen, dass der Ombudsmann eine Beschwerde als Musterfall unbeschieden lässt, sofern er plausibel machen kann, dass es sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung handelt. Der Beschwerdegegner hat sich jedoch zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die erstinstanzlichen Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten, und zwar auch, falls der Beschwerdegegner vor Gericht obsiegen sollte.

Es sollte also eine Instanz für eine grundsätzliche Entscheidung ausreichend sein.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Unterschiedliche Sachverhalte führen zu unterschiedlichen Ergebnissen”.

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