Wer mit der Betriebsgefahr nicht klar kommt, sollte Fahrrad fahren
6.2.2024 – Das ist doch kein überraschendes Urteil. Das Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 7 U 210/19) urteilte in einem ähnlichen Fall 70:30. Wer mit der Betriebsgefahr nicht klar kommt, sollte Fahrrad fahren oder auch anderen in einer Kolonne das Überholen (der Reihe nach) ermöglichen.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Der Fahrer, der alles richtig macht, hat Ärger”.