Wer mit der Betriebsgefahr nicht klar kommt, sollte Fahrrad fahren

6.2.2024 – Das ist doch kein überraschendes Urteil. Das Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 7 U 210/19) urteilte in einem ähnlichen Fall 70:30. Wer mit der Betriebsgefahr nicht klar kommt, sollte Fahrrad fahren oder auch anderen in einer Kolonne das Überholen (der Reihe nach) ermöglichen.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Der Fahrer, der alles richtig macht, hat Ärger”.

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