Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte

Markt & Politik
Bild: Pixabay, CC0

12.7.2019 (€) - Ein Flug ab Abu Dhabi kam verspätetet in Bangkok an. Dafür muss unter Umständen die Zubringer-Airline eine Entschädigung nach EU-Recht zahlen, auch wenn für die Weiterreise eine andere Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft verantwortlich war.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.