Keine Beihilfe? Belege zu spät eingereicht

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0

29.11.2021 (€) - Ein Beihilfeberechtigter hatte eine erforderliche ärztliche Verordnung nicht schon bei der ersten, sondern erst bei seiner erneuten Antragstellung eingereicht. Sein Leistungsanspruch sollte deswegen entfallen. Ob zu Recht, konnte erst das Koblenzer Verwaltungsgericht klären.


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