Neuregelung in der bAV entlastet Arbeitgeber

Versicherungen & Finanzen
Bild: Kollroß

29.6.2020 (€) - Das Bundesarbeitsministerium hat für den Fall eines Ausscheidens von Arbeitnehmern aus dem Betrieb eine gesetzliche Standardregelung bestimmt. Unternehmen bringt das massiv Erleichterungen beim Verwaltungsaufwand, erklärt der Vorstand des BVUK Verbands Franz Erich Kollroß.


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