Reiserücktritt: Wenn eine zuvor erlittene Verletzung den Versicherungsschutz gefährdet

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0

26.3.2024 (€) - Eine Frau hatte vor Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung eine Schürfwunde erlitten. Diese entwickelte sich zu einem größeren Problem. Daher konnte die Betroffene eine geplante Reise nicht antreten. Ihr Versicherer aber wollte nicht zahlen. Der Fall landete vor Gericht.


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