Fit für die Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung?

28.9.2012 – Wer nach dem 1. Januar Anteile an offenen oder geschlossen Fonds, Beteiligungen und ähnliche Finanzanlagen vermitteln will, fällt unter die neue Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV). Das VersicherungsJournal Extrablatt 4/2012 beschäftigt sich ausschließlich mit den Wirkungen und Änderungen der neuen Regulierung. Am 22. Oktober liegt das neue Heft vor.

Cover VersicherungsJournal Extrablatt 4/2012

Die Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung lehnt sich eng an die Regeln für die Vermittlung von Versicherungen, aber auch an das Wertpapierhandelsgesetz. Es tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Es gibt Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten, eine Alte-Hasen-Regelung, den Zwang zur Berufshaftpflicht-Versicherung, den Sachkundenachweis und den Eintrag ins Vermittlerregister – und dazu eine Reihe von Fristen.

Was man wissen sollte

Der Sachkundenachweis ergibt sich aus einer öffentlichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen.

Für das VersicherungsJournal Extrablatt hat Professor Heinrich Bockholt einen Blick in den Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelstags geworfen und berichtet über die Anforderungen, die an die Prüflinge gestellt werden.

Eva-Bettina Ullrich hat sich auf dem Weiterbildungsmarkt umgesehen und gibt einen ersten Überblick über das jetzt schon vorhandene Angebot.

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Alte Hasen und andere Ausnahmen

Wer sich wie von der Prüfung zum Sachkundenachweis befreien lassen kann, zeigt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Er wie auch Kommentatorin Elgin Gorissen-van Hoek, Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V., thematisieren das Problem fehlender Prüfberichte.

Unter die Alte-Hasen-Regelung fallen Selbstständige nämlich nur, wenn sie zum einen eine Gewerbeanmeldung nach § 34c GewO für die entsprechenden Anlagebereiche seit dem 1. Januar 2006 haben und zum anderen für diesen Zeitraum die lückenlose Vorlage der jährlich beim Gewerbeamt vorzulegenden Prüfberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zum Nachweis der tatsächlichen Tätigkeit nachweisen können.

Kriterien für einen guten Schutz

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer halten sich mit Angeboten, die den neuen Kriterien für die Berufshaftpflicht entsprechen, noch weitgehend zurück, stellte Marion Zwick bei ihrer Recherche fest. Sie hat die schon vorhandenen Angebote untersucht und stellt Kriterien für einen möglichst guten Versicherungsschutz zusammen.

Im Interview erzählt Ralf W. Barth, Vorsitzender der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV), unter anderem vom bisherigen Schadengeschehen bei tatsächlicher oder vermeintlicher Falschberatung und gibt Tipps zur Berufshaftpflicht.

Björn Wichert liefert wieder einen kleinen Überblick über die Aktivitäten des Marktes. Er hat große Pools und Vertriebe nach ihren Vorbereitungen auf die FinVermV sowie ihren Einschätzungen zu Kosten und Vertriebsperspektiven befragt.

...und so gelangt man an das Extrablatt

Dies und einiges mehr ist im neuen VersicherungsJournal Extrablatt 4/2012 zu finden. Das Heft kann bis zum 16. Oktober für den Inlandsbezug kostenlos online bestellt werden.

Wer das Extrablatt bereits abonniert hat, bekommt auch diese Ausgabe automatisch zugesandt. Ab dem 22. Oktober steht es zudem im Internet zum Herunterladen bereit.

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