Am Besten gleich Provisionsverbot?

20.2.2023 – Wendet der mündige Verbraucher sich indes an einen Versicherungsmakler, der lediglich eine Gebühr erhebt und ein Nettoprodukt anbietet wie der im Beitrag genannte Versicherungsmakler Dr. Achim Hertel, wird er jedenfalls nicht wegen der Provision ein unpassendes Produkt erhalten.

Auf seiner Website gibt Hertel auf die Frage „Warum kann ich bei Ihnen keine Beratung für meine persönliche Risikosituation bekommen? Es gibt so viele Angebote. Woher soll ich wissen, ob Ihr Angebot das Richtige für mich ist?” die Antwort: „Mehr als 30 Jahre habe ich Kunden persönlich beraten. Wichtig war mir immer, die Risikosituation vor Ort und in Begleitung des Kunden zu erfassen und danach eine Empfehlung auszusprechen. Daher kann es eine individuelle Beratung am Telefon aus meiner Sicht nicht geben.

Unsere Preisfestsetzung lässt eine derartige persönliche Beratung vor Ort nicht zu. Für eine Servicepauschale zwischen 30 Cent und 2,50 € im Monat ist dies nicht darstellbar. Wir sind der richtige Partner für Kunden, die sich über ihre Risikosituation im Klaren sind und einen preiswerten Versicherungsschutz suchen.

Ihnen kann ich nur empfehlen, einen Berater Ihres Vertrauens zu bemühen. Sie sollten allerdings darauf achten, wer ihn bezahlt, damit Sie auch eine neutrale Beratung erhalten.“

Also doch am Ende entweder selbst als Verbraucher vorher wegen seines Risikos, Bedarfs und Marktangebots an möglichst Nettotarifen informieren – oder zum Honorarberater gehen? Am Besten gleich Provisionsverbot?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Mehrheit der Verbraucher kann das nicht richtig einschätzen”.

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