Es fehlt an Transparenz hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich berechtigten Beschwerden
10.5.2023 Für eine differenzierende Bewertung der Beschwerde-Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) wäre unverzichtbar, dass die Beschwerden dahingehend kategorisiert werden, ob die Beschwerde jeweils berechtigt war beziehungsweise ob seitens des jeweiligen Versicherers Abhilfe erfolgte.
Die Veröffentlichung der reinen Anzahl der Beschwerden im Verhältnis zum jeweligen Versicherungsbestand ist zwar ein guter Anfang, jedoch würde sich die Qualität der Schadenregulierung jedes Versicherers zwangsläufig besser beurteilen lassen, wenn hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich berechtigten Beschwerden Transparanz hergestellt werden könnte. Dies würde Verbrauchern, Versicherungsnehmern, Vermittlern und den Anbietern (VR) wichtige Entscheidungshilfen liefern.
Selbst wenn die Bafin diese Daten bezüglich berechtigter Beschwerden bislang nicht separat erfassen beziehungsweise nicht veröffentlichen sollte, besteht meines Erachtens Handlungsbedarf, diese Daten zu erheben und zu regelmäßig zu veröffentlichen.
Klaus P. Obereigner MBA
kanzlei-obereigner@InRisCon.de
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