Es gibt Produkte, die diese Fälle absichern

18.11.2020 – Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand... Ich hoffe, der urteilende Richter/die urteilende Richterin wird nicht selbst eines Tages Opfer einer solchen Tat und läuft dann bei der Hausratversicherung gegen die Pumpe.

Aber unabhängig davon: Es gibt mittlerweile bedingungsstarke Produkte, die diese Fälle absichern (generell Schäden durch eine angezeigte Straftat, worunter dieser Sachverhalt auch fällt). Man muss es nur wissen und thematisieren. Und die Prämien sind absolut überschaubar!

Lars Duerdoth

duerdoth@versicherungsmakler-buck.de

zum Artikel: „Wann Straßenraub zum Fall für den Hausratversicherer wird”.

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