Für eine Entschuldigung des Sachbearbeiters gibt es keinen Grund

31.3.2020 – Wenn der Sachbearbeiter – und damit indirekt auch sein Sachgebietsleiter und der Amtsvorsteher – in erster Instanz obsiegt hat, kann er so falsch ja nicht gelegen haben.

Viele Sachverhalte sind komplexer als sie auf den ersten Blick wirken. In den Ämtern sitzen qualifizierte Fachleute, was man von den Politikern nicht unbedingt behaupten kann. Sie leiden aber, wie wir alle, unter unklaren, teilweise schlampig von sachfremden Politikern gemachten oder nur politisch motivierten Gesetzen, zum Beispiel der Maut.

Für eine Entschuldigung des Sachbearbeiters sehe ich hier also keinen Grund.

Peter Eidemüller

pe@he-lev.de

zum Leserbrief: „Beispiel für fachlich ungebildete Amtsträger”.

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