Je nach Einkommen und Wiederholungen Zuschläge zahlen

29.11.2019 – In der Tat, ein (hoffentlich) richtungsweisendes Urteil, denn für viele „Gutverdienende” sind die Geldstrafen doch eher „Bimbes” (Kleingeld).

Es sollten Grundbeträge gelten, auf die dann, je nach Einkommen und Wiederholungen, drastische Zuschläge drauf gerechnet werden. Das hätte erzieherische Wirkung.

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Höhere Strafen für Reiche?”.

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