Das würde kaum etwas gegen sehr hohe Prämien bewirken

11.10.2023 – Eine Herabsetzung der Versicherungsteuer würde nach dem Gießkannenprinzip die Prämien der Elementarschaden-Versicherung reduzieren und kaum etwas gegen sehr hohe Prämien bewirken.

Indes beträgt die Versicherungsteuer etwa in der Wohngebäude-Versicherung nur 16,34 Prozent – weitere 2,66 Prozent fallen auf die Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz, zusammen 19 Prozent. In der reinen Feuer- und FBU-Versicherung beträgt die Feuerschutzsteuer sogar 8,8 Prozent, dazu 13,2 Prozent Versicherungsteuer, zusammen 22 Prozent.

Die Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und kommt dem Brandschutz zugute. So wäre sinnvollerweise die Gesamtsteuer auf die Elementarschaden-Versicherung zu erhöhen, aber ein großer Teil als Elementarschadenschutz-Steuer zu erheben, an die Länder zu verteilen, um für insbesondere vorbeugenden Elementarschadenschutz verwendet zu werden.

Nach Vorbild der Pflichtversicherung des Basistarifs mit Kontrahierungszwang, Beitragsobergrenze, Verbot von Risikozuschlägen und Branchenausgleichs-System nach § 154 VAG kann auch in der Elementarschaden-Pflichtversicherung das individuelle Elementarschaden-Risiko unberücksichtigt bleiben, indem die Kosten für höhere Risiken auf alle umgelegt werden, ergänzend (ähnlich Basistarif) eine prozentuale Umlage auf alle Gebäudeversicherungen erhoben wird und Fehlbeträge einzelner Versicherer in einem vorgeschriebenen GDV-Pool ausgeglichen werden.

So kann jeder Versicherer dies auch anbieten. Und niemand wird benachteiligt, nur weil er sein Elternhaus bewohnt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Elementarschäden: DAV fordert Wegfall der Versicherungsteuer”.

Diese Seite empfehlen