Die Motive für eine solche Klage sind ohne Weitblick

21.6.2024 – Soweit zu dem Urteil. Man wird sich dann ein zweites Mal vor Gericht treffen. Dann aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber wird alles unternehmen, sich von der Mitarbeiterin zu trennen. Denn das Argument „Minderleistung“ liegt ja schon offen, was immer ein Kündigungsgrund ist. Der Arbeitgeber wird sicherlich jede Schwäche und Fehler dokumentieren.

Es ist generell ratsam, sich zu überlegen, im Rahmen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber zu klagen. Egal, ob man obsiegt oder nicht. Das Verteauensverhältnis ist nachhaltig gestört und eine solche Klage in aller Regel der Anfang vom Ende.

Meist sind die Motive für eine solche Klage rein emotional, aber ohne Weitblick. Auch Anwälte sollten das mehr beachten, anstatt nur Kasse zu machen.

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Chef kommt nicht durch mit Ungleichbehandlung”.

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