Diese extreme Entwicklung würde nur unter bestimmten Bedingungen eintreten

28.9.2023 – Diese extreme Entwicklung in der Rentenversicherung würde sich nur ergeben, wenn alle Erwerbstätigen auch eine Rente bekämen und dann noch genauso lange diese beziehen, wie sie vorher erwerbstätig waren. Dies ist offenbar noch nicht der Fall, auch wenn dazu das Renteneintrittsalter erhöht werden muss oder das Rentenniveau gesenkt wird.

Indes hat Bismarck gar keinen Generationenvertrag in der Rentenversicherung eingeführt. Denn seine Rentenversicherung sah kein Umlageverfahren vor, sondern das Kapitaldeckungsverfahren. Die individuellen Renten wurden aus angesammeltem Kapital der Beitragszahler finanziert und zudem erst ab Alter 70 und nur bei Erfüllung von 30 Beitragsjahren gezahlt. Die künftigen Rentner mussten erstmal das Alter 70 erleben – und solange wie heute haben sie danach auch nicht Renten bezogen.

Mit dem Kapital der Rentenversicherung wurden dann auch Arbeitersiedlungen gebaut, um die Wohnverhältnisse zu verbessern. Erst die Rentenreform 1957 hat das Kapitaldeckungsverfahren abgeschafft und das reine Umlageverfahren eingeführt und die Renten schlagartig damit um bis zu 60 Prozent erhöht.

Erst ab dann spricht man überhaupt vom „Generationenvertrag” als „Solidar-Vertrag”. Der im ursprünglichen Konzept auch Renten an die nachwachsende Generation der Kinder (als dritte Generation) vorsah, so dass deren Unterhalt aus Beiträgen der gesamten mittleren Generation der Erwerbstätigen (mit Arbeitgeberanteil) und nicht zulasten nur der Eltern finanziert werden sollte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Bezeichnung „Generationenvertrag” fast skurril”.

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