Erfolgsaussichten lagen wohl eher aufseiten des Versicherers

20.9.2023 – Ganz so falsch kann die Nürnberger Lebensversicherung mit der Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente nicht gelegen haben. Bei einer Zahlung nur eines fünfstelligen Vergleichsbetrags, also vielleicht nur 10.000 Euro, bei Bereitschaft der Mandantin, sich damit abzufinden, lagen die Erfolgsaussichten wohl eher aufseiten des Versicherers.

Gerichte begründen diese wechselseitigen Erfolgsaussichten auch regelmäßig, wenn sie solche Vergleiche vorschlagen und beziffern. So kann der Mandant ersehen, wie seine Erfolgsaussichten derzeit sind, wenn er statt der Annahme des Vergleichs seine Klage weiter verfolgt. Und auch sein Rechtsanwalt wird ihn dazu beraten, ob er weiter klagen sollte mit dem gegebenenfalls deutlich höheren Risiko, gar nichts zu bekommen.

Wenn die Nürnberger tatsächlich zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich verpflichtet gewesen wäre, dann wäre der Vergleich wohl kaum als überwiegender Erfolg der Mandantin und deren Rechtsanwälte zu verbuchen.

Für den Lebensversicherer kann sich ein vergleichsweise niedriger Vergleich statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens dennoch aus wirtschaftlichen Gründen lohnen, um weiteren Aufwand für eine Prozessführung durch gegebenenfalls mehrere Instanzen zu vermeiden, selbst wenn er sich seines Erfolgs am Ende sehr sicher ist. Und das wiederum ist dann doch auch mit Rechtsanwälten der Klägerseite zuzurechnen, bei denen ein Versicherer gegebenenfalls aus Erfahrung mit hohem Aufwand bis zur Beendigung des Verfahrens rechnen muss.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Wieso ein Versicherer die BU nicht anerkennen wollte – und was er schließlich leisten musste”.

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