Grundsteuer erhöhen und einen zweckgebundenen Rücklagentopf für Elementarschäden bilden

20.6.2024 – Neben den zweifelsfrei notwendigen Maßnahmen zum Thema Prävention, Baurecht usw. stellt sich für mich die Frage, wo angesichts steigender Umweltschadenrisiken das Problem wäre, die Grundsteuer zu erhöhen und hieraus einen zweckgebundenen Rücklagentopf für Elementarschäden zu bilden.

Unter dem Motto, dass Eigentum verpflichtet, würden nur die Immobilien-Eigentümer*innen zur Zahlung verpflichtet. Hierdurch wären durch eine Risiko-Verteilung keine Gefahrenzonenzuschläge notwendig, weil die Zahlungen für gefährdete und nicht gefährdete Gebiete erfolgen. Eine Kostenumlage auf Mietende müsste ausgeschlossen werden.

Und bevor nun meine Kolleg*innen sich darüber beschweren, dass bei einer solchen Konstellation ja erst mal keine Provision anfällt, bedenken Sie bitte, dass Sie 1. keinen Schadenaufwand mit diesem Schutz haben, 2. nicht für mangelnde oder zögernde Leistungen verantwortlich gemacht werden, 3. kein Haftungsrisiko tragen und 4. Sie nach hohem Schadenaufkommen nicht mit dem Ärger der Mandantschaft wegen steigender Versicherungsbeiträge in unliebsame Diskussionen kommen müssen.

Über die gesetzliche und steuerfinanzierte Basisleistung könnte nach individuellen Erfordernissen dann von der Versicherungswirtschaft Zusatzschutz kreiert werden, so wie wir das z.B. aus dem Bereich der KV-Zusatzleistungen kennen. Ich bin überzeugt, dass Wirtschaftswissenschaftler*innen und Aktuar*innen hierzu tragbare Kalkulationen entwickeln können.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Kampf um bezahlbaren Wohngebäudeschutz: Versicherer verteidigen Opt-Out-Konzept”.

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