In mehr als 50 Prozent der Fälle gewinnt der Versicherer die „Wette”

29.8.2024 – Bei einer Rente aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung rechnet der Versicherer mit einer versicherungsmathematischen Lebenserwartung des Kunden. Korrekt ist, dass weder Versicherer noch Kunde wissen, wie lang der Versicherte leben wird.

Der Versicherer trifft eine Annahme. Auf diese sind Beiträge beziehungsweise die Rentenhöhe ausgelegt. Zwar kann es sein, dass der Kunde deutlich länger lebt und dadurch sein Langlebensrisiko absichert, in den überwiegenden Fällen geht die Rechnung aber zugunsten des Versicherers auf, sonst würde er ja dauerhaft Verlust machen.

Mag sich jemand bei einer Fondsrente also verschätzen und länger leben als erwartet, so kann dasselbe auch bei einer Lebensversicherung passieren. Nur ist die Lebensversicherung von vornherein so aufgesetzt, dass in mehr als 50 Prozent der Fälle der Versicherer die „Wette” gewinnt. Denn wie gesagt, ein Versicherer muss langfristig Gewinn erzielen. Oder einfacher ausgedrückt, der Versicherer muss dauerhaft die Lebenserwartung seiner Kunden deutlich überschätzen.

Korrekt ist auch, dass in der ursprünglichen Berechnung die Überschussbeteiligung nicht berücksichtigt wurde. Genau wie zukünftige Renditen aus Anlagegeschäften ist diese im Vorfeld unbekannt. Es gibt aber einen deutlichen Unterschied zu einer Fondsrente: Dort ist die Renditeentwicklung absolut transparent. Die Überschussbeteiligung einer Lebensversicherung ist für den Versicherten absolut intransparent.

Mathias Wegener

active.song6040@fastmail.com

zum Artikel: „Fondsauszahlplan oder Leibrente?”.

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