In Zweifelsfällen ist stets der Weg zu deutschen Gerichten eröffnet

27.3.2024 – Dafür wissen die Schweden vieles über die artgerechte Haltung von Pferden, das in Deutschland unbekannt ist. Etwa dass das Pferd ein Herdentier ist und die Haltung in Einzelboxen nicht artgerecht ist.

Seit 2009 ist die Einzelhaltung des Herdentiers Pferd in Schweden verboten. Pferde müssen mit anderen Arten von Lebewesen gehalten werden, die auch als Herden leben, so ausdrücklich neben anderen Pferden auch Schafe, Ziegen, Kühe und (ausdrücklich) auch Menschen.

Agria hat doch im Beitrag darauf verwiesen, dass in Zweifelsfällen stets der Weg zu deutschen Gerichten eröffnet ist. Das kann dann doch sogar auch eine eventuelle mangelnde Kenntnis deutschen Rechts oder des in Deutschland Üblichen ersetzen, oder?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „„Vierpfotenmakler“: Stellungnahme der Agria ist „starker Tobak“”.

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