Man kann nicht einfach die nominalen Beträge gegenüberstellen

25.1.2024 – Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat bereits vor vielen Jahren die Behandlung von Riester-Renten in den Medien kritisiert. In einer Ausarbeitung durch besonders qualifizierte Lebensversicherungs-Aktuare wurde dabei besonders deutlich hervorgehoben, dass beim Vergleich von Zahlungsströmen unterschiedllicher Zeiträume – hier der Beitragszahlung und der Rentenzahlungen – diese von Aktuaren auf einen Zeitpunkt – bereits wegen der Inflation – diskontiert werden müssen.

Dem schloss sich die DAV dann in einer Ausschuss-Entscheidung offiziell an. Man könne also nicht einfach die nominalen Beträge gegenüberstellen und damit behaupten, Beträge aus der Rentenzahlung seien höher als diejenigen aus der Beitragszahlung. Das sei ein Fehler, der einem Aktuar nicht unterlaufen darf – was sonst sogar zu einem berufsrechtlichen Disziplinarverfahren führen kann.

Es ist bei einem bewertenden Vergleich der Rentenzahlungen mit den Beitragszahlungen daher stets aktuariell erforderlich, den über die Jahre eintretenden Geldwertverlust infolge Inflation durch eine Diskontierung mit einem Diskontierungszins zu berücksichtigen. Dass bereits dadurch in vielen Fällen die Rentenzahlungen weniger wert sind als die Beitragszahlungen, ist laut Feststellungen der DAV eigentlich nur normal.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Finanzwende: Fragwürdige Studie zur geförderten Altersversorgung”.

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